Aktualisierung der MSRL-Zustandsbewertung an die EU übermittelt
Artikel 5 Absatz 2 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sieht vor, dass zur Entwicklung nationaler Meeresstrategien in einem ersten Schritt der Zustand der Meeresgewässer bewertet (Art. 8 MSRL), der gute Umweltzustand beschrieben (Art. 9 MSRL) und Umweltziele festelegt (Art. 10 MSRL) werden (siehe entsprechende Verpflichtungen nach §§ 45c, 45d und 45e des Wasserhaushaltsgesetzes). Die Zustandsbewertung und die Festlegungen nach Art. 9 und 10 MSRL sind alle sechs Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Deutschland hat der EU-Kommission erstmals 2012 zur Umsetzung von Art. 8, 9 und 10 MSRL berichtet.
Zustandsbewertung 2024
Deutschland hat 2024 planmäßig zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtline eine Aktualisierung der Zustandsbewertung von Nord- und Ostsee nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt und an die EU berichtet.
Textberichte an die EU zum 15.10.2024
Öffentlichkeitsbeteiligung 15.10.23 bis 15.04.24
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aktualisierung der MSRL-Zustandsberichte wurde vom 15.10.2023 bis zum 15.04.2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse (PDF, 1.2 MB) zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt.