Anhörung zur Aktualisierung der MSRL-Zustandsbewertung für die deutschen Meeresgewässer
Für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Art. 5 Abs. 2 und Art 8, 9 und 10 MSRL) war gemäß §§ 45c, 45d und 45e WHG bis zum 15. Juli 2012 eine Anfangsbewertung der Meeresgewässer vorzunehmen (Art. 8 MSRL), der gute Zustand zu beschreiben (Art. 9 MSRL) und Ziele festzulegen (Art. 10 MSRL). § 45c, 45d und 45e WHG sind nach § 45h Absatz 1 alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.
Die Aktualisierung der Anfangsbewertung, der Beschreibung des guten Zustands und der festgelegten Ziele sind bis zum 15. Oktober 2024 an die EU Kommission zu berichten und liegen in einem zwischen dem Bund und den fünf Küstenbundesländern abgestimmten Entwurf vor. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Anhörung gemäß § 45i WHG zur Verfügung gestellt.
Die Öffentlichkeit kann zum "Entwurf der MSRL-Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee 2024 - Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie" vom 15. Oktober 2023 bis zum 15. April 2024, 24 Uhr, Stellung nehmen.
[...]
Alle Stellungnahmen werden von Bund und Küstenländern bearbeitet und anonymisiert in einer Synopse zusammengefasst. Diese wird nach erfolgter Berichterstattung an die Europäische Kommission auf meeresschutz.info eingestellt.
Weitere Informationen unter meeresschutz.info