BSH veröffentlicht ersten Flächenentwicklungsplan für Nord- und Ostsee

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichte am 28. Juni 2019 den ersten Flächenentwicklungsplan für die Nord- und Ostsee in seiner finalen Fassung. Er bildet die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See. Im Rahmen der Aufstellung hatten Behörden und die Öffentlichkeit in insgesamt drei Konsultationsrunden die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Stellung zu den Entwürfen zu nehmen.

„Die Aufstellung des Flächenentwicklungsplans leistet einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Er schafft die Grundlage für einen geordneten Ausbau der Windenergie auf See und der zugehörigen Netzanbindungen“, so die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans erfolgen auf Basis des gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Zusätzlich werden im Anhang des Flächenentwicklungsplans weitere Szenarien bis 2030 sowie ein langfristiger Ausblick informatorisch dargestellt.

Der Flächenentwicklungsplan gibt standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze vor, die die Weichen für eine effiziente Erschließung des Potenzials für Windenergie auf See stellen und gleichzeitig die zu erwartende technische Fortentwicklung bei Netzanbindungssystemen berücksichtigen.

Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem BSH trifft der Flächenentwicklungsplan zudem Festlegungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere legt der Plan für ein Testfeld zur Erprobung innovativer Windenergieanlagen eine Netzanbindung mit einer Kapazität von 300 Megawatt fest.

Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung befasst sich der Flächenentwicklungsplan auch intensiv mit dem Thema Naturschutz, insbesondere mit Auswirkungen der Offshore-Windenergie in der Nordsee auf die störempfindliche Vogelart Seetaucher.

In die Aufstellung flossen die Stellungnahmen und Äußerungen aus den Beteiligungen von Behörden und der Öffentlichkeit ein. Eine ausführliche Dokumentation der Stellungnahmen, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangenen sind, sowie deren Abwägung durch das BSH sind Teil des Flächenentwicklungsplans.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des ersten Flächenentwicklungsplans wird das BSH eine Fortschreibung mit besonderem Fokus auf sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche vorbereiten, in denen innovative Konzepte ohne Netzanschluss erprobt werden können.

Der Flächenentwicklungsplan, der nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen ist, legt für die Jahre ab 2026 Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee  an das landseitige Stromnetz angebunden werden. 

Der Flächenentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Im Rahmen der zur Planaufstellung durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

Der Flächenentwicklungsplan und die Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.

(PM BSH, www.bsh.de)


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