Deutscher Bundestag beschließt Haushalt des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums für das Jahr 2022
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Der Haushalt des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums umfasst nach dem [...] Beschluss ein Volumen von rund 2,2 Milliarden Euro. Für wesentliche Bereiche im Umwelt- und Verbraucherschutz wie dem Natur-, dem Meeres- und dem Artenschutz sieht der Haushalt des BMUV zusätzliche Mittel vor. Hinzu kommen Mittel im Energie- und Klimafonds (EKF, zukünftig: Klima- und Transformationsfonds), die das BMUV bewirtschaftet. Damit kann das BMUV zentrale Vorhaben der Koalitionsvereinbarung an den Start bringen. Hierzu gehört insbesondere das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das im EKF 2022 erstmals Mittel veranschlagt sind. Damit sollen Moore wiedervernässt, Auen renaturiert sowie Wälder, Böden und Gewässer, einschließlich der Meeresgewässer, erhalten und geschützt werden. Bis 2026 stehen dem BMUV hierfür vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch für den Schutz der Meere stellt der Haushaltsgesetzgeber mehr Geld bereit. Damit wird das BMUV insbesondere ein Sofortprogramm Munitionsaltlasten finanzieren und sich damit dem drängenden Problem der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee annehmen, aber auch investive Projekte von Wattenmeerzentren unterstützen. Für diese Aufgaben stehen im Haushalt 2022 zusätzliche Ausgaben in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Mit einem Artenhilfsprogramm wird das BMUV vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der durch die Erzeugung erneuerbarer Energien betroffenen Arten ergreifen. Hierfür sind im neu geschaffenen Bundesnaturschutzfonds erstmals Ausgaben in Höhe von 1,4 Millionen Euro vorgesehen.
[...] In der Summe fällt der Mittelansatz für das BMUV zwar geringer aus als im Jahr 2021, der Haushalt 2022 bildet jedoch lediglich den geänderten Ressortneuzuschnitt ohne Klima ab. So werden die Mittel für den Bereich Klimaschutz mit dem Haushalt 2022 in die Haushalte des Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums (BMWK) und des Auswärtigen Amtes verlagert. Das BMUV erhält – seiner neuen Zuständigkeit entsprechend – die Mittel für den Bereich Verbraucherschutz.
Der Haushalt wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Bundesrat im Sommer rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
(PM BMUV, gekürzt)
Weitere Informationen unter bmuv.de