Verbände fordern effektivere Kontrollen zur Anlandeverpflichtung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Our Fish kritisieren, dass die EU-Fischerei und die Umsetzung der Anlandeverpflichtung, die durch die Reform der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeführt wurde, noch immer nicht ausreichend dokumentiert und kontrolliert wird. Zu diesem Ergebnis kommt der jüngst vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der EU (STECF) herausgebrachte Bericht. Aufgrund unzureichender Dokumentation ist es unmöglich, den wahren Umfang der Rückwürfe einzuschätzen. Einige Mitgliedstaaten der EU reduzierten sogar den Kontrollaufwand auf See. Mangelhafte Kontrollen machen es erst möglich, dass noch immer zu viel Fisch über Bord geworfen wird, der gemäß der Anlandeverpflichtung mit an Land gebracht werden müsste. Die EU Mitgliedstaaten werden aufgefordert, effektivere Kontrollsysteme, einschließlich neuer Techniken wie der elektronischen Fernüberwachung, einzuführen, um die Umsetzung der Anlandeverpflichtung zu garantieren sowie Verstöße aufzudecken und zu ahnden.
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Durch die 2014 reformierte GFP der EU wurde festgelegt, dass alle Fische, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, mit an Land gebracht werden müssen.
"Bei einer korrekten Umsetzung der Anlandeverpflichtung kann diese der wichtigste Wegbereiter für den Übergang zu einer nachhaltigen und transparenten Fischerei in der Geschichte der GFP sein", sagt Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish-Kampagne. "Die Anlandeverpflichtung kann als Anreiz zur Verbesserung der Selektivität von Fanggeräten dienen, um den unerwünschten Beifang anderer Arten und kleiner Fische zu reduzieren."
Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, jährlich einen Bericht über den Fortschritt der Umsetzung der Anlandeverpflichtung abzugeben. Aber nur 15 von 23 Mitgliedsstaaten mit eigenen Fischereiflotten reichten 2017 einen Bericht ein. Eine Beurteilung des Status quo ist dadurch unmöglich; die vorhandenen Berichte weisen außerdem gravierende Lücken auf. Die mangelnde Umsetzung und Kontrolle der Anlandeverpflichtung durch die EU-Mitgliedstaaten ermöglicht illegale Rückwürfe auf See und belastet die Lieferketten der Handelsunternehmen mit Risiken.
Auch Nachhaltigkeitssiegel wie der Marine Stewardship Council (MSC) sind keine Garantie dafür, dass die geltenden Regelungen ausreichend kontrolliert werden. Neben der anhaltenden Kritik am MSC über die Zertifizierungen nicht nachhaltiger Fischereien ist die mangelnde Durchsetzung der Anlandeverpflichtung ein weiterer Aspekt, der die Nachhaltigkeit der EU-Fischereien - einschließlich der MSC-zertifizierten Fischerei - gefährdet. Eine 2016 veröffentlichte Studie untersuchte, inwieweit 25 MSC-zertifizierte Fischereien den Anforderungen der Anlandeverpflichtung entsprechen. Das Ergebnis dieser Studie ist, dass fast ein Viertel der untersuchten MSC-Fischereien einer solchen Bewertung nicht standhielten.
Zum artikel auf presseportal.de
DUH Infoblatt "Die Bedeutung der Anlandeverpflichtung der EU für MSC-zertifizierte Fischereien" hier
Funding Fish Video 'REM, Remote Electronic Monitoring or rather Really Efficient Monitoring of fisheries at sea' hier