Emissionen aus dem Seeverkehr: Kommission begrüßt neue Klimaschutzziele der IMO für 2030, 2040 und 2050 und ruft auf, den Übergang umzusetzen

Die Kommission begrüßt die [...] im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erzielte Einigung über die Überarbeitung der von 2018 datierenden IMO-Strategie zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen von Schiffen. Diese Einigung ist eine wichtige Etappe im Rahmen unserer Bemühungen, den CO2-Fußabdruck des internationalen Seeverkehrs zu verkleinern und dafür zu sorgen, dass der Seeverkehrssektor einen fairen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzübereinkommens von Paris leistet – einen Beitrag, der seinem Anteil von 3 % an den weltweiten Emissionen angemessen ist. Da nun eine Einigung erzielt wurde, ist es wichtig, so bald wie möglich mit ihrer Umsetzung zu beginnen.

In der überarbeiteten Strategie 2023 ist vorgesehen, die Nettoemissionen von Schiffen bis zur oder um die Mitte des Jahrhunderts, d. h. nahe 2050, auf null zu senken. Dies ist deutlich ehrgeiziger als in der bestehenden Strategie von 2018, in der vorgesehen war, die Emissionen von Schiffen im selben Zeitraum nur um 50 % zu senken. Zudem wurde ein Anpassungspfad mit folgenden indikativen Kontrollpunkten für die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen vereinbart: Im Jahr 2030 müssen mindestens 20 % erreicht sein und 30 % angestrebt werden und im Jahr 2040 müssen mindestens 70 % erreicht sein und 80 % angestrebt werden – jeweils gemessen am Ausgangswert von 2008. Die Kommission setzt sich gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen IMO-Vertragsparteien für einen Anpassungspfad ein, der mit dem Temperaturziel des Übereinkommens von Paris im Einklang steht.

Die Strategie enthält zudem eine wichtige Zielvorgabe für die Einführung von Technologien, Kraftstoffen und/oder Energiequellen, die keine oder nahezu keine Treibhausgasemissionen verursachen: Im Jahr 2030 müssen mindestens 5 % erreicht sein und 10 % angestrebt werden. Mit dieser Zielvorgabe wird der Übergang in Gang gebracht, da sie ein klares Signal an den Seeverkehrssektor und die Kraftstoffindustrie sendet und Anreize für die erforderlichen Entscheidungen bei Investitionen und Kraftstoffwahl schafft.

Schließlich waren auch gute Fortschritte bei den Maßnahmen zu verzeichnen, mit denen die Ziele umgesetzt werden sollen. Die IMO hat sich darauf geeinigt, dass diese Maßnahmen bis 2025 angenommen werden müssen und dass sie eine Regel für die allmähliche Verringerung der Treibhausgasintensität von Schiffskraftstoffen und einen Mechanismus zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr umfassen sollten. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung ausgearbeitet werden, damit gewährleistet ist, dass sie die Emissionen des Sektors wirksam verringern und gleichzeitig zu gleichen Wettbewerbsbedingungen und einem fairen und gerechten Übergang beitragen, bei dem niemand zurückgelassen wird.

Bei den Zielvorgaben und den indikativen Kontrollpunkten wurden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Schiffskraftstoffen berücksichtigt, damit die Verringerung der Emissionen tatsächlich nur den Energiebedarf der internationalen Schifffahrt betrifft und eine Verlagerung auf andere Sektoren unmöglich ist. Die Kommission begrüßt die Genehmigung der Leitlinien zur Lebenszyklus-Treibhausgasintensität von Schiffskraftstoffen, die eine solide Grundlage für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren darstellen.

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(PM Europäische Kommission, gek.)

Den vollständigen Artikel finden Sie unter ec.europa.eu.


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