EU Entscheidung zum Aalfangverbot

Um das Abwandern von Blankaalen in die atlantischen Laichgebiete zu ermöglichen, wurde jedoch in marinen Gewässern für Aale mit einer Länge ab 12 cm für einen von den Mitgliedstaaten in der Zeit vom 01. September 2018 bis zum 31. Januar 2019 frei wählbaren Zeitraum eine dreimonatige Schließzeit für die Erwerbsfischerei eingerichtet. Darüber hinaus einigten sich die EU- Fischereiminister auf zusätzliche Maßnahmen zum Wiederaufbau des Bestandes, die neben der verstärkten Umsetzung der nationalen Aalbewirtschaftungspläne auch stärkere Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Aalfischerei und des illegalen Handels mit Aal, insbesondere von Glasaalen, beinhalten. „Ich begrüße, dass das generelle Fangverbot abgewendet werden konnte, dennoch ist die geplante Schließzeit eine Einschränkung für die Fischer in unserem Bundesland“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

„Es ist bedauerlich, dass Mitgliedstaaten in denen von der Kommission genehmigte Aalmanagementpläne sachgerecht umgesetzt werden, nun auch innerhalb ihres marinen Managementgebietes ein zusätzliches Fangverbot einhalten müssen. Letztlich tragen die die vom EU- Fischereirat getroffenen Regelungen jedoch sowohl dem dringenden Handlungsbedarf zum Schutz des gefährdeten europäischen Aalbestandes, als auch den berechtigten Interessen der Fischerei Rechnung“, so der Minister.

„Nun geht es darum, dass alle Mitgliedsstaaten ihre nationalen Aalbewirtschaftungspläne vollständig umsetzen“, forderte Dr. Backhaus. Das Ziel besteht darin, eine Abwanderung von mindestens 40 % derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer zuzulassen, die ohne anthropogene Einflüsse abgewandert wäre.

Im Berichtsjahr 2015 lag die Blankaalabwanderung für das Einzugsgebiet des Landes M-V "Warnow/Peene" mit 66 % bereits deutlich über den geforderten 40 %. Ausschlaggebend dafür waren umfangreiche Aalbesatzmaßnahmen in Binnengewässern. So wurden seit 2009 mit einer Förderung von 1,89 Mio. € ca. 55,7 t Satzaale ausgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der derzeitige marine Aalfang mit ca. 35 t pro Jahr lediglich noch bei 35 % der Menge, die im Jahr 2006 angelandet wurde. „Diese Aalfangmenge ist aber angesichts der erheblichen Quotenkürzungen für die Dorsch- und Heringsfischerei von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung“, betonte Backhaus. Nach aktuellen wissenschaftlichen Angaben ist bei einer sachgerechten Umsetzung des deutschen Aalmanagementplanes ab 2020 mit einer deutlichen Steigerung der Menge der aus dem deutschen Aaleinzugsgebiet abwandernden Aale zu rechnen.

„Darüber hinaus ist es wichtig, dass nun auch die Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Aalfischerei und des illegalen Handels mit Aal, insbesondere von Glasaalen, verstärkt werden müssen und die Einhaltung des CITES-Handelsverbots für den außereuropäischen Handel sichergestellt wird“, sagte der Minister.

(PM www.regierung-mv.de)


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