EU-Fischereiminister beschließen vorläufige Fangquoten 2021
Nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen haben sich die Ministerinnen und Minister über die Fangbeschränkungen für mehr als 200 kommerziell befischte Fischbestände im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2021 (bzw. bei den Tiefseearten für 2021 und 2022) geeinigt. Über hundert dieser Bestände im Atlantik und in der Nordsee wurden in den letzten Jahrzehnten gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschaftet. Da die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen noch nicht abgeschlossen sind, wurde vereinbart, vorläufige Quoten für die gemeinsamen Fischbestände festzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die betreffenden Gebiete bis zum Abschluss der Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich weiterhin nachhaltig befischt werden können. Ein ähnlicher Ansatz wurde für die zusammen mit Norwegen bewirtschafteten Bestände vereinbart.
Die vorläufigen Quoten umfassen eine anteilige Verlängerung der bestehenden Fangmöglichkeiten für 2020 in den ersten drei Monate des Jahres 2021 (auf Basis eines 25-prozentigen Übertrags der bestehenden Gesamtquoten der Union). Die Ministerinnen und Minister einigten sich auf bestimmte Ausnahmen auf der Grundlage von Saisonabhängigkeit (einige Bestände wie z. B. Makrele und Blauer Wittling werden vor allem zu Beginn des Jahres befischt) und wissenschaftlichen Empfehlungen (drastische Kürzungen für einige Bestände, z. B. Tiefseegarnele).
Um die Bestände zu schützen, wurde vereinbart, die betreffenden Fangobergrenzen zu reduzieren, und zwar unter anderem für Scholle im Kattegat, Kaisergranat im Skagerrak, Seehecht und Pollack im südlichen Teil des Atlantiks sowie für mehrere Tiefseearten, darunter einen Bestand an Grenadierfisch und Schwarzem Degenfisch.
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Weitere Informationen unter ec.europa.eu und bmel.de
Eine Pressemitteilung der DUH finden Sie unter duh.de