EU-Gericht: Fehmarnbelt-Finanzierung nicht rechtens

Der Fehmarnbelttunnel soll die Ostsee-Inseln Lolland und Fehmarn verbinden.
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat das Modell zur Finanzierung der geplanten festen Fehmarnbeltquerung zwischen Dänemark und Deutschland in Teilen für unrechtmäßig erklärt. Das entschied das Gericht am Donnerstag. Demnach habe die EU-Kommission bei der Genehmigung der Finanzierung nicht in ausreichendem Maße geprüft, inwiefern diese gegen europäisches Beihilfe-Recht verstößt.

Das Gericht erklärte einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Verbindung über den Fehmarnbelt zu erheben. Geplant ist, einen Tunnel zwischen den Ostsee-Inseln Lolland und Fehmarn zu bauen.

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