EU-Umweltrat einigt sich auf Verbesserungen bei der Behandlung kommunalen Abwassers
[...Am 16.10.2023] hat der Rat der Europäischen Union die allgemeine Ausrichtung zur Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen. Die Einträge von Spurenstoffen über das kommunale Abwasser werden künftig durch die Einführung einer sogenannten "4. Reinigungsstufe" herausgefiltert. Die [...] Positionierung des Umweltrats bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischem Parlament.
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Die allgemeine Ausrichtung sieht deshalb die obligatorische Einführung dieser 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 200.000 Einwohnern vor. In kleineren Ortschaften wird dies auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen.
Die Arzneimittel- und Kosmetikahersteller sollen zukünftig an den Kosten der Einführung der 4. Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe beteiligt werden. Das ist aus deutscher Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die genaue Ausgestaltung dieser Herstellerverantwortung, vor allem der Umfang der Finanzierungspflicht und der Kreis der einzubeziehenden Branchen, werden in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission diskutiert. Der Ansatz, über die erweiterte Herstellerverantwortung die verantwortlichen Branchen zu erfassen, wird bereits in der Nationalen Wasserstrategie, die die Bundesregierung am 15. März diesen Jahres im Kabinett beschlossen hat, aufgegriffen.
Die Regelungen sehen zudem eine Weiterentwicklung zur Begrenzung von Nährstoffeinträgen, zum Abwassermonitoring, zu integrierten Abwassermanagementplänen sowie zur Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen vor.
(PM BMUV, gekürzt)