Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Für die [Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ...] stehen im Jahr 2023 rd. 1,1 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder können Fördermittel für die GAK-Maßnahmen von rd. 1,9 Mrd. Euro mobilisiert werden. Sie ist ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP im Rahmen des ELER angeboten werden. In Deutschland ist die GAK ein wesentliches Element der nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume.
Mit Hilfe der GAK soll…
- gewährleistet werden, dass die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähig und auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist,
- sichergestellt werden, dass die Land- und Forstwirtschaft im gemeinsamen Markt der Europäischen Union wettbewerbsfähig ist,
- gesichert werden, dass die ländlichen Gebiete nachhaltig leistungsfähig bleiben und eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft integraler Bestandteil dieser Gebiete sind,
- der Küstenschutz verbessert werden,
- der Hochwasserschutz im Binnenland verbessert werden.
Einzelheiten zu den Grundsätzen, Zielen und Verfahrensfragen sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG) geregelt.
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Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Förderungsgrundsätze, Zuwendungsempfänger, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen.
Beschlossen wird der GAK-Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen. Er gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst.
Der PLANAK hat am 2. Februar 2023 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan sowie den GAK-Rahmenplan beschlossen.
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(PM BMEL, gekürzt)