Nachhaltige Fischerei: Fortschritt bei Erholung der Fischbestände, doch weitere Anstrengungen für einen widerstandsfähigen Sektor erforderlich
Laut der Mitteilung der Kommission „Nachhaltige Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungsleitlinien für 2024“ hat sich die allgemeine Nachhaltigkeit der Fischerei in der EU verbessert und weniger Bestände sind überfischt. Gleichzeitig sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit des Fischereisektors und die kontinuierliche Verbesserung des Zustands der Fischbestände zu gewährleisten. Die Mitteilung der Kommission basiert auf unabhängigen wissenschaftlichen Bewertungen.
In der [...] Mitteilung werden die Leitlinien für die Vorschläge der Kommission für Fangmöglichkeiten für 2024 dargelegt und es wird ein Konsultationsprozess mit interessierten Akteuren eingeleitet. Ziel der Vorschläge ist es, Bestände, die ein nachhaltiges Niveau erreicht haben, auf diesem Niveau zu erhalten und die Erholung anderer Fischbestände zu unterstützen.
Fortschritte im Nordostatlantik, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer
Aus der Mitteilung geht hervor, dass Fischbestände im Nordostatlantik im Allgemeinen gesund sind, wobei die jüngste Bewertung die bisher besten Ergebnisse in Punkto Nachhaltigkeit ergab. Ein besonders positives Beispiel ist der Golf von Biskaya. Die jüngste Bewertung von 2021 ergab, dass er zum ersten EU-Seegebiet wurde, das keine überfischten Bestände aufweist. Dies ist ein Beleg dafür, dass sich die Entscheidungen der EU über nachhaltiges Fischereimanagement auszahlen.
Während sich der Zustand der Fischbestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer langsam verbessert, stellt die fischereiliche Sterblichkeit weiterhin ein Problem dar. Neusten Daten zufolge erreichte die fischereiliche Sterblichkeit im Jahr 2020 ihren niedrigsten Stand, lag aber immer noch 71 % über der empfohlenen Nachhaltigkeitsrate. Daher sind noch immer weitere Anstrengungen erforderlich. Darüber hinaus sind Fischereigemeinden vom Klimawandel betroffen, was aufgrund der sinkenden Verfügbarkeit von Fischbeständen, auf die sie für ihren Lebensunterhalt angewiesen sind, zu Unsicherheiten führt. Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei wirkt sich ebenfalls auf den Zugang der Fischerinnen und Fischer zu ausreichenden Ressourcen aus. Daher bedarf es weiterer Anstrengungen, um sie zu bekämpfen und die Einhaltung der Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen, an denen Drittländer beteiligt sind, sicherzustellen.
Die Lage in der Ostsee ist nach wie vor herausfordernd, da sich neben der Fischerei auch andere Belastungen negativ auf die Fischpopulationen auswirken. Die Kommission wird weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die verschiedenen Belastungen für die Fischbestände anzugehen und zur Verbesserung des Zustands der Ökosysteme in der Ostsee beizutragen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dennoch auch weiterhin dafür einsetzen, die EU-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen, um diese Situation umzukehren.
Die Kommission hat im vergangenen Februar ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU zu verbessern und viele der Herausforderungen, einschließlich der wirtschaftlichen und ökologischen Problematiken, anzugehen.
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat sich in mehrfacher Hinsicht auf die Fischerei in der EU ausgewirkt, insbesondere im Schwarzen Meer. Sie hat zu einer anhaltenden Störung der Fangtätigkeit und der Handelsströme geführt und die wissenschaftliche Beratung und bestimmte Verhandlungen auf internationaler Ebene beeinflusst.
Nächste Schritte
Mitgliedstaaten, Beiräte, die Fischereiwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Ansichten zum aktuellen Stand und zu der künftigen Ausrichtung der Fangmöglichkeiten für 2024 zu teilen. Sie werden gebeten, bis zum 9. August an der öffentlichen Online-Konsultation teilzunehmen.
Nach der öffentlichen Konsultation wird die Kommission ihre drei Vorschläge für Verordnungen über die Fangmöglichkeiten für 2024 im Atlantik und in der Nordsee, der Ostsee sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer vorlegen. Die Vorschläge werden den Mehrjahresplänen Rechnung tragen und sich auf wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) sowie auf die wirtschaftliche Analyse des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) stützen. Die Vorschläge werden auch Anpassungen aufgrund der Umsetzung der Anlandeverpflichtung enthalten.
Schließlich wird der Rat die Vorschläge der Kommission erörtern und auf seinen Sitzungen im Oktober und Dezember dieses Jahres über die Fangquoten für 2024 entscheiden.
Hintergrund
Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Mitteilung über den aktuellen Stand der EU-Fischerei und leitet eine öffentliche Konsultation über die derzeitige Lage und die künftige Ausrichtung der Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr ein.
Die Kommission berichtet über die innerhalb der EU erzielten Fortschritte hin zu nachhaltigen Methoden, bewertet das Verhältnis zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten, untersucht die sozioökonomische Leistung des Sektors und überwacht die Umsetzung der Anlandeverpflichtung.
In der Mitteilung werden verschiedene Elemente anhand verschiedener Quellen mit den neuesten verfügbaren Daten dargestellt. Die neusten in der Mitteilung zur Analyse des Zustands der Fischbestände enthaltenen Daten sind aus dem Jahr 2020 für das Mittelmeer und das Schwarze Meer und aus dem Jahr 2021 für die EU-Gewässer des Nordostatlantik, einschließlich des Skagerrak/Kattegat und der Ostsee.
(PM Europäische Kommission, gek.)