Nachhaltiger Bewirtschaftungsplan für die Grundfischbestände der Nordsee

Die Kommission hat Anfang August einen Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee vorgeschlagen. Dieser Plan betrifft Grundfischbestände (d. h. Fische, die in der Nähe des Meeresgrunds leben und dort Futter suchen) und soll gewährleisten, dass die Bestände nachhaltig befischt werden. Darüber hinaus werden mit dem Plan Entscheidungen auf eine niedrigere Ebene verlagert.

Der neue Nordseeplan ist der erste umfassende Plan für dieses Meeresbecken. Die Fischereien in der Nordsee sind sehr komplex, da Schiffe aus mindestens sieben Küstenstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen beteiligt sind. Die Schiffe nutzen unterschiedliche Fanggeräte und fangen damit eine Mischung verschiedener Arten, wie Kabeljau und Schellfisch, Scholle und Seezunge. Mit dem Vorschlag wird ein Bewirtschaftungsplan eingeführt, der diesen Wechselwirkungen in gemischten Fischereien Rechnung trägt.

Gemäß dem Vorschlag muss die EU die Fangbeschränkungen so festlegen, dass die Fischbestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield, MSY) befischt werden. Bei einer Befischung auf MSY-Niveau kann die Fischwirtschaft dem Meer die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, während gleichzeitig ein guter Zustand der Fischbestände gewährleistet wird.

Der Plan enthält Wertebereiche für die festzulegenden Fangbeschränkungen. Fangmöglichkeiten am oberen Rand der Wertebereiche dürfen nur unter klar definierten Bedingungen und im Einklang mit dem MSY-Ansatz gewährt werden. Zudem muss die EU gemäß dem Plan rasch handeln, wenn die Nachhaltigkeit eines Grundfischbestands in der Nordsee gefährdet ist. Dieser Vorschlag wird den derzeitigen Wiederauffüllungsplan für Kabeljau sowie den Plan für Scholle und Seezunge ersetzen.

Durch die so genannte Regionalisierung werden bestimmte Entscheidungsbefugnisse auf die zuständigen nationalen und regionalen Behörden übertragen, sodass Entscheidungen künftig näher „am Ort des Geschehens“ getroffen werden. So dürfen beispielsweise nach Einführung der Anlandeverpflichtung, einem wesentlichen Element der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, Fänge, die über die Quote eines Schiffes hinaus getätigt werden, nicht zurückgeworfen werden. Regionale Akteure werden auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnittene Vorschriften zur schrittweisen Einführung der Anlandeverpflichtung empfehlen können.

Um die Fischereiüberwachung zu verbessern, enthält der Plan auch eine Verpflichtung, wichtige Arten nur in bezeichneten Häfen anzulanden, sowie neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Pflicht zur Meldung von Anlandungen an die Behörden. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften soll ein Gleichgewicht zwischen mehr Flexibilität für die Fischer und wirksameren Kontrollen erreicht werden: Künftig müssen mehr Fischer den nationalen Behörden ihre geplanten Anlandungen melden, doch sie können dies kurzfristiger tun.

Der aktuelle Vorschlag für die Nordsee baut auf der politischen Einigung auf, die das Europäische Parlament und der Rat in diesem Jahr bereits bezüglich des Mehrjahresplans für die Ostsee erzielt haben.

Der Vorschlag der Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Beratung vorgelegt.

(Pressemitteilung Europäische Kommission, gekürzt)


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