Neue EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft

Die Wiederverwendung aufbereiteten Abwassers für die Bewässerung in der Landwirtschaft soll eine Möglichkeit bieten, die mit dem Klimawandel verbundene Wasserknappheit abzumildern. Um einheitliche Standards für eine sichere Anwendung zu schaffen, stellt die Verordnung Mindestanforderungen an die Qualität und die regelmäßige Überwachung des Bewässerungswassers. Beispielsweise ist eine bestimmte Mindestgüteklasse und Bewässerungsweise der unterschiedlichen Anbaukulturen wie Lebensmittel, Futter- oder Energiepflanzen vorgeschrieben. Ein Risikomanagement - angepasst an die Besonderheiten des jeweiligen Standorts - soll Umwelt- und Gesundheitsrisiken minimieren. Die Veröffentlichung der Daten zur Wasserwiederverwendung wiederum dient dazu, die Vorgaben regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und die Umsetzung zu bewerten. Auf diese Weise soll auch die Akzeptanz für die bewässerten Produkte in der Bevölkerung gestärkt werden. Anders als bei Verordnungen üblich, sind zusätzliche Umsetzungsschritte in den Mitgliedstaaten notwendig - beispielsweise zur Ausgestaltung des Risikomanagements und zu weitergehenden Vorgaben. Ferner können die Mitgliedstaaten die Wasserwiederverwendung auf ihrem Gebiet oder Teilen davon ablehnen.

Die Bundesländer müssen nun entscheiden, ob und für welche Gebiete sie die Wasserwiederverwendung einführen möchten. Soweit die Länder die Wasserwiederverwendung ablehnen möchten, müssen sie sich auf einheitliche Kriterien für die Begründung gegenüber der Europäischen Kommission einigen. Über Vorgaben, die bei der Umsetzung der Verordnung über die Mindestanforderungen hinaus deutschlandweit gültig sein sollen, müssen sich die Länder mit dem Bund abstimmen. Gesetzliche Anpassungen könnten nötig werden.

(…)

Den vollständigen Artikel finden Sie unter umweltbundesamt.de


Zurück