Ostsee: Einigung im Rat über Fangbeschränkungen für 2020

Der Europäische Rat hat sich auf die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für die zehn kommerziell wichtigsten Fischbestände in der Ostsee geeinigt. Damit wird festgelegt, welche Mengen in der EU gefangen werden dürfen und unter welchen Bedingungen.

Entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Gutachten, die auf einen schlechten Zustand in der Ostsee hinweisen, hat der Rat beschlossen, die Fangmöglichkeiten für die meisten Fischbestände zu verringern. Nur die TAC für den Hering im Rigaischen Meerbusen wurde leicht angehoben und die TAC für Lachs im Finnischen Meerbusen wurde beibehalten.
Besonders deutlich sind die Einschnitte beim Kabeljau mit minus 60 % im westlichen Teil der Ostsee und einer Erlaubnis für Beifänge nur noch im östlichen Teil.

Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags wurde bei den vereinbarten Mengen der Verpflichtung zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), einschließlich der Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), und wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere den Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), Rechnung getragen. Die Bestimmungen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die Ostsee wurden ebenfalls stark berücksichtigt.

Neben der Festsetzung der TACs und der nationalen Quoten für bestimmte Arten hat der Rat zusätzliche Maßnahmen für die Kabeljaubestände vereinbart. Dazu gehören:
– strengere Grenzwerte für die Freizeitfischerei (Fangbegrenzung von i. d. R. fünf Stück pro Fischer und Tag)
– längere Schonzeiten in den Unterdivisionen 25 und 26 (vom 1. Mai bis 31. August), in den Unterdivisionen 22-23 (vom 1. Februar bis 31. März) und in der Unterdivision 24 (vom 1. Juni bis 31. Juli)

Angesichts der nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen, die die beträchtlichen Einschränkungen der Fangmöglichkeiten für die betroffenen Fischereien haben werden, betonten die Mitgliedstaaten im Ostseeraum und die Kommission, wie wichtig es ist, ein gutes Krisenmanagement zu gewährleisten.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.consilium.europa.eu.

Aktuelle Reaktionen auf die erlassenen Fangquoten finden Sie u.a. hier:

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