Rat billigt Fangmöglichkeiten für 2023 in EU- und Nicht-EU-Gewässern
Nach zweitägigen Verhandlungen haben sich die Ministerinnen und Minister auf die Fangmöglichkeiten für 2023 geeinigt, was die Bestände im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer betrifft, und die Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände vereinbart. Das Abkommen umfasst Fangbeschränkungen – die sogenannten „zulässigen Gesamtfangmengen“ oder kurz TACs („total allowable catches“) – für mehr als 200 kommerziell befischte Bestände. Im Atlantik und in der Nordsee werden über 100 davon gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschaftet. Die Konsultationen über gemeinsam bewirtschaftete Fischbestände, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ebenso stattfinden wie zwischen der EU und Norwegen, sind noch nicht abgeschlossen: Deshalb haben die Ministerinnen und Minister für das erste Quartal 2023 vorläufige Fangbeschränkungen vereinbart, die bis zur endgültigen Einigung gelten. Dazu gehört eine vorübergehende Beibehaltung („roll-over“) der bestehenden Fangmöglichkeiten für die ersten drei Monate des Jahres 2023, wobei von einem Anteil von 25 % der TACs des laufenden Jahres ausgegangen wird. Bei Beständen, die vor allem in den ersten Monaten des Jahres befischt werden, wurde die Saisonabhängigkeit berücksichtigt. Für die gemeinsam mit Norwegen bewirtschafteten Bestände wurde ein ähnliches Konzept vereinbart.
Atlantik und Nordsee
Um die Bestände zu schützen und wissenschaftlichen Empfehlungen zu folgen, wurde Folgendes vereinbart:
- Verringerung der Fangbeschränkungen für Kaisergranat im südlichen Golf von Biskaya (FU 31) um -14 % und in 9 und 10 um -16 %
- Verringerung der Fangbeschränkungen für Seezunge um 30 % im Skagerrak und Kattegat
Vereinbart wurde auch, das Verbot der gezielten Kabeljaufischerei im Kattegat beizubehalten und die drei TACs für Pollackim Golf von Biskaya und in portugiesischen Gewässern beizubehalten.
Bei folgenden Beständen wurde mit Blick auf ihren verbesserten Zustand sowie positive wissenschaftliche Gutachtenvereinbart, die Fangbeschränkungen zu erhöhen:
- Butte (+ 33 %) und Seeteufel (+ 12 %) im südlichen Golf von Biskaya und in den portugiesischen Gewässern
- Wittling (+ 5 %) im Golf von Biskaya und Seezunge (+ 20 %) im nördlichen und mittleren Golf von Biskaya
- Südlicher Seehecht (+ 10 %) im südlichen Golf von Biskaya und in den portugiesischen Gewässern
- Kaisergranat (+ 19 %) im nördlichen, zentralen und küstennahen Golf sowie im Westen des Golfs von Biskaya
- Scholle (+ 91 %) im Kattegat
- Bastardmakrele (+ 15 %) in portugiesischen Gewässern
Die Ministerinnen und Minister einigten sich ferner auf eine Beibehaltung der TACs für Kaisergranat im Skagerrak und Kattegat, Scholle westlich von Irland, im Golf von Biskaya und im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel sowie für Seezunge in den Gewässern westlich von Irland, der Kantabrischen See und im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel.
Bei Tiefseebeständen bleibt die gezielte Fischerei auf Rundnasen-Grenadier im Skagerrak und Kattegat verboten; die Beifangquote wird um -60 % und somit auf 2 Tonnen verringert. Darüber hinaus vereinbarte der Ministerrat eine Verringerung um -4 % für Rote Fleckbrasse im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel und eine Beibehaltung der TAC für Rote Fleckbrasse in den Gewässern der Azoren.
Für gemeinsam bewirtschaftete Bestände, bei denen der Bestand nur in EU-Gewässern vorkommt und die EU die TAC unabhängig festlegt, wurde eine eine vorübergehende Beibehaltung („roll-over“) der TACs für Perlrochen im Golf von Biskaya und im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel vereinbart.
Schutz der Aalbestände
Schließlich vereinbarte der Ministerrat ein umfassendes Paket zum Schutz des Aals, um diesen einzigartigen Bestand in europäischen Gewässern zu schützen bzw. wiederherzustellen. Hier einigten sich die Ministerinnen und Minister darauf, die Freizeitfischerei zu verbieten und die Schonzeit für jegliche kommerzielle Aalfischerei auf sechs Monate zu verlängern. Dies gilt für Meeresgewässer und angrenzende Brackgewässer im Nordostatlantik (einschließlich der Ostsee) und im Mittelmeer (mit Ausnahme des Schwarzen Meers), wobei differenziert wird, um den verschiedlichen Wanderungszeiten in den verschiedenen Meeresbecken Rechnung zu tragen. Dementsprechend können die Mitgliedstaaten die Schonzeit für verschiedene Fanggebiete anpassen, um ihren jeweiligen Besonderheiten sowie den zeitlichen und geografischen Wanderungsbewegungen des Aals in den Lebensstadien Glasaal und Blankaal Rechnung zu tragen.
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Hintergrund
Die TACs und Quoten werden jedes Jahr im Dezember vom Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ festgesetzt; bei Tiefseearten geschieht dies alle zwei Jahre. Der Ministerrat legt Fangbeschränkungen für kommerziell befischte Bestände für das folgende Jahr sowie nationale Quoten für die einzelnen Arten fest. Verhandelt wird über Bestände, die die EU allein, gemeinsam mit benachbarten Nicht-EU-Ländern oder im Rahmen von Vereinbarungen bewirtschaftet, die sie im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) getroffen hat. Seit 2020 der Mehrjahresplan für Grundfischarten im westlichen Mittelmeer in Kraft getreten ist, beschäftigt sich der Rat auch mit den Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Grundlage für die endgültige politische Einigung ist ein Vorschlag der Kommission, wobei die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die wichtigsten Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sowie verschiedene mehrjährige Bewirtschaftungspläne berücksichtigt werden.
(PM Rat der EU, gekürzt)
Weitere Informationen unter consilium.europa.eu