Rückzug der Fischerei aus Bodden-Nationalpark mit Augenmaß
Bei der geplanten schrittweisen Einschränkung der Fischerei im Kernbereich des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft gelte es, Augenmaß walten lassen, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus heute. „Für mich gilt, dass in diesem Land die Existenzgrundlage der Fischer als Produzenten gesunder Nahrungsmittel und Bewahrer einer jahrhundertealten Wirtschaftstradition gewahrt bleibt“, so Dr. Backhaus. Es sei ihm ein Herzensanliegen, insbesondere die kleinen handwerklichen Fischereibetriebe zu unterstützen. „Diese Familienbetriebe verkörpern nicht nur einen Wirtschaftsfaktor, sondern ein überaus erhaltenswertes Kulturgut.“
Hintergrund für die ab 2013 geplanten schrittweisen Fischerei-Einschränkungen im Nationalpark-Kernbereich ist die Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes, die Nationalparks in Deutschland binnen 30 Jahren nach Ausrufung ihres Schutzstatus‘ überwiegend nutzungsfrei zu entwickeln. Dafür sollen mehr als 50 Prozent der Schutzgebietsflächen frei sein von der Nutzung durch Landwirtschaft, Forst und Fischerei.
Der 1990 gegründete, 78.665 Hektar große Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft besteht zu 83 Prozent aus Ostsee- und Boddenfläche. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Fischerei sei zunächst nur für die drei Kernzonen des Nationalparks, Darßer Ort, Bug/Libben und Bock vorgesehen; das entspricht lediglich ca. 8 Prozent der gesamten Nationalpark-Wasserfläche. „Dazu waren wir mit Vertretern des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer bereits seit dem Herbst 2015 mehrfach im Gespräch. Unser Haus strebt eine einvernehmliche, freiwillige und wirtschaftlich verträgliche Lösung für die betroffenen Fischer an“, erklärte der Minister. „Deshalb habe ich Anfang 2018 zunächst die Nationalpark-Fischereiverordnung unverändert um weitere 5 Jahre, also bis 2023, verlängert. Damit können einheimische Fischer im Einvernehmen mit dem Nationalparkamt weiterhin in den Kernzonen des Nationalparks fischen“, so der Minister.
Für die Betroffenen, von denen die meisten auch außerhalb des Nationalparks fischen, sei es wichtig, schon jetzt über zusätzliche Einkommensmöglichkeiten oder weitere Standbeine nachzudenken. Derzeit könnten aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds und des Landes Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern gefördert werden, beispielsweise die Erschließung touristischer Vermarktungswege für Frischfisch und Fischereiprodukte. „Für Ideen aus den Reihen der Fischer und des Verbandes sind wir offen“, sagte der Minister. „Im Herbst 2018 werden wir uns erneut zusammenzusetzen, um alle Möglichkeiten des schrittweisen Rückzugs aus den Kernzonen des Nationalparks auszuloten.“
HINTERGRUND:
Die überwiegende Nutzungsfreiheit von Nationalparks ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. Im § 24 Absatz 2 des BNatSchG heißt es: „Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.“
Nach den Qualitätskriterien für deutsche Nationalparks soll die überwiegende Nutzungsfreiheit grundsätzlich nach einer Frist von spätestens 30 Jahren nach Erklärung eines Gebietes zum Nationalpark erreicht sein. Das wäre im Falle des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft im Jahr 2020 der Fall.
Zur Pressemitteilung unter regierung-mv.de