Umsetzung der Nitrat-Richtlinie: Null-Schadstoff-Ziel

Im jüngsten Bericht der Kommission über die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (auf Grundlage von Daten für den Zeitraum 2016-2019) wird davor gewarnt, dass die Gewässer in der EU immer noch mit schädlichen Nitraten verunreinigt werden. Eine übermäßig hohe Nitratkonzentration in Gewässern wirkt sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und auf Ökosysteme aus, da sie Sauerstoffmangel und Eutrophierung verursacht. Dort, wo die nationalen Behörden und Landwirte Gewässer saniert haben, hatte dies positive Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und die biologische Vielfalt, aber auch auf Wirtschaftsbereiche, die hiervon abhängen (z. B. Fischerei und Tourismus). Dennoch stellt die Überdüngung in vielen Teilen der EU nach wie vor ein Problem dar.

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Im Vergleich zur Situation vor Annahme der Nitrat-Richtlinie im Jahr 1991 ist in der EU die Nitratkonzentration sowohl in den Oberflächengewässern als auch im Grundwasser zurückgegangen. Aus dem neuen Bericht geht jedoch hervor, dass in den letzten zehn Jahren nur noch minimale Fortschritte erzielt wurden. Die Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft ist für viele Mitgliedstaaten nach wie vor ein ernstes Problem.

Im Zeitraum 2016-2019 wurde bei 14,1 % des Grundwassers der für Trinkwasser festgelegte Grenzwert für die Nitratkonzentration immer noch überschritten. Den Untersuchungsergebnissen zufolge zählen zu den in der EU als eutroph gemeldeten Gewässern 81 % der Meeresgewässer, 31 % der Küstengewässer, 36 % der Flüsse und 32 % der Seen.

Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, damit die Anforderungen der Nitrat-Richtlinie besser eingehalten werden. Dies ist eine Voraussetzung für das Erreichen des Ziels des europäischen Grünen Deals, bis 2030 die Nährstoffverluste um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Dies erfordert jedoch verstärkte Anstrengungen in den meisten Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene.

Insgesamt hat sich die Qualität der nationalen Aktionsprogramme verbessert, aber die bestehenden Maßnahmen bei der Bekämpfung der Verschmutzung in Gebieten, in denen die Belastung durch die Landwirtschaft zugenommen hat, sind in vielen Fällen nicht wirksam genug. Die Folgen des Klimawandels müssen bei den Anstrengungen zur Verringerung der Nitratbelastung auch auf nationaler Ebene stärker berücksichtigt werden.

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Hintergrund

Stickstoff ist zwar ein lebenswichtiger Pflanzennährstoff, der für das Wachstum von (Nutz-)Pflanzen sorgt, aber hohe Konzentrationen im Wasser sind schädlich für Mensch und Natur. Nitrate aus Dung und mineralischen Düngemitteln sind seit Jahrzehnten eine der Hauptursachen für die Wasserverschmutzung in Europa. Etwa die Hälfte des in Europa ausgebrachten Stickstoffs in Düngemitteln und Dung geht an die Umgebung, in der sie eingesetzt werden, verloren. Wirtschaftlich gesehen bedeutet dies für die Landwirte potenzielle Ertragsausfälle in Höhe von etwa 13 Mrd. bis 65 Mrd. EUR pro Jahr.

Nitrate gefährden die menschliche Gesundheit insbesondere, wenn sie ins Trinkwasser gelangen. Dies hat auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die Wasseraufbereitung für den menschlichen Verzehr und im Hinblick auf die Bevölkerung vor Ort, die von Wirtschaftsbereichen, die von verschmutzten Gewässern betroffen sind – beispielsweise Fischfang und Tourismus –, abhängig ist. Die Höhe der ökologischen Kosten aller Verluste reaktiven Stickstoffs in Europa wird auf insgesamt 70 Mrd. bis 320 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Sie gehen weit über die Kosten der Verringerung der Wasserbelastung dort, wo sie entsteht, hinaus.

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die EU-Biodiversitätsstrategie sind zentrale Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Mit ihnen wurde das Ziel gesetzt, die Nährstoffverluste bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Dies sollte insbesondere durch die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Umwelt- und Klimavorschriften erreicht werden. Die Nitrat-Richtlinie ist dabei von entscheidender Bedeutung. Sie ist ein wichtiges Instrument dafür, bis spätestens 2027 das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – nämlich einen guten chemischen und ökologischen Zustand aller Wasserkörper – zu erreichen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchführung der folgenden Maßnahmen:

Der Null-Schadstoff-Aktionsplan, durch den die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden bis 2050 auf ein Niveau reduziert werden soll, das für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme nicht mehr als schädlich gilt, wird ebenfalls zur Verringerung der Nährstoffbelastung beitragen.

(PM Europäische Kommission, gek.)

Weitere Informationen finden Sie unter ec.europa.eu.


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