VN-Klimakonferenz: EU fordert Anstrengungen, damit das 1,5 °C-Ziel in Reichweite bleibt

Der Rat [der Europäischen Union] hat [... am 14.10.24] Schlussfolgerungen gebilligt, die als allgemeine Verhandlungsposition der EU für die COP29, die vom 11. bis 22. November 2024 in Baku, Aserbaidschan, stattfindet, dienen werden.

Ergebnisse in Baku

Der Rat fordert ehrgeizige und ausgewogene Ergebnisse der COP29, wonach

  • das Temperaturziel von 1,5 °C unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in Reichweite bleibt,
  • wir alle auf dem Weg hin zu einer langfristigen Klimaresilienz vorankommen,
  • ein wirksames, erreichbares und ehrgeiziges neues gemeinsames quantifiziertes Ziel vereinbart wird.

[...]

Finanzierung der Klimapolitik und neues globales Ziel

Der Rat betont, wie wichtig es ist, sich auf ein neues gemeinsames quantifiziertes Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen zu einigen, das erreichbar und zweckmäßig ist. Das neue Ziel sollte auf der Grundlage eines breit angelegten, transformativen und vielschichtigen Ansatzes konzipiert werden, der verschiedene Finanzströme und eine breitere Gruppe von Beitragsleistern umfasst. Dies würde die Entwicklung der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den steigenden Anteil der weltweiten Treibhausgasemissionen seit Anfang der 90er Jahre widerspiegeln.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat, dass die zur Verwirklichung einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Weltwirtschaft erforderlichen Finanzmittel nicht allein aus öffentlicher Hand bereitgestellt werden können; der größte Teil der erforderlichen Investitionen in den grünen Wandel muss durch private Investitionen aufgebracht werden.

Ehrgeizigere Ziele für national festgelegte Beiträge

Die Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C erfordert gemeinsame Anstrengungen und weitere Maßnahmen aller Länder, insbesondere der großen Volkswirtschaften.

Der Rat betont daher, dass in der nächsten Runde der national festgelegten Beiträge – die im Jahr 2025 vorzulegenden Klimapläne – Fortschritte und höchstmögliche Zielsetzungen im Einklang mit den Ergebnissen der weltweiten Bestandsaufnahme der COP im vergangenen Jahr zum Ausdruck kommen müssen.

Sie sollten gesamtwirtschaftliche und absolute Emissionsminderungszieleumfassen, die alle Treibhausgase abdecken.

Minderung und Anpassung

Der Rat betont in seinen Schlussfolgerungen, wie wichtig es, dringend den Klimaschutz und die Umsetzung in diesem entscheidenden Jahrzehnt zu verstärken. Ferner werden alle Parteien aufgefordert, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Anpassung an den Klimawandel und die Resilienz in die einschlägigen und bestehenden Strategien zu integrieren und sie durchgängig zu berücksichtigen.

Mit Blick auf die weltweite Bestandsaufnahme der COP28 im vergangenen Jahr betont der Rat, dass alle Aspekte der weltweiten Bestandsaufnahme genutzt und umgesetzt werden müssen. In den Schlussfolgerungen wird insbesondere betont, wie wichtig der Dialog der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist, um gemeinsame Fortschritte zu verfolgen, das Arbeitsprogramm „Klimaschutz“ ist, um den Klimaschutz zu verstärken, und das Arbeitsprogramm für einen gerechten Übergang ist, um die Ziele des Übereinkommens von Paris in einer für alle gerechten und ausgewogenen Weise zu erreichen.

Der Rat bekräftigt darüber hinaus die Forderung nach einer gerechten, geordneten und ausgewogenen Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen und einer Beschleunigung der Maßnahmen in diesem entscheidenden Jahrzehnt, damit bis 2050 im Einklang mit dem Stand der Wissenschaft Klimaneutralität erreicht werden kann

Hintergrund

Die Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) tagt einmal im Jahr, um Klimaziele und Zuständigkeiten für den Klimaschutz festzulegen, sowie Klimaschutzmaßnahmen zu ermitteln und zu bewerten.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, dem insgesamt 198 Vertragsparteien (197 Länder plus die Europäische Union) angehören. Der turnusmäßig wechselnde Ratsvorsitz vertritt gemeinsam mit der Europäischen Kommission die EU auf diesen internationalen Klimagipfeln.

Die COP28 im vergangenen Jahr war der Abschluss der ersten weltweiten Bestandsaufnahme der weltweiten Bemühungen, den Klimawandel im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu bewältigen und die globale Temperaturgrenze von 1,5 °C in Reichweite zu halten.

Die COP29 wird auf zwei Säulen beruhen:

  • ehrgeizigere Zielsetzungen, um sicherzustellen, dass sich alle Parteien zu ehrgeizigen nationalen Plänen und Transparenz verpflichten, einschließlich der Fertigstellung des ersten erweiterten Transparenzrahmens,
  • Ermöglichung von Maßnahmen, die der entscheidenden Rolle der Finanzierung bei der Umsetzung ehrgeiziger Ziele Rechnung tragen, einschließlich der Festlegung eines neuen globalen Ziels für die Finanzierung von Klimamaßnahmen.

Am 8. Oktober 2024 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Klimapolitik gebilligt, die den allgemeinen Standpunkt der EU im Vorfeld der COP29‑Klimakonferenz ergänzen [...].

(PM Rat der Europäischen Union, gek.)

Weitere Informationen unter consilium.europa.eu


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